Fraktionsregelwerk
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Fraktionsregelwerk
Sollte ein Problem zwischen mehreren Fraktionen herrschen, so meldet man sich unverzüglich bei der Fraktionsverwaltung.
(!) Damit ein ruhiges Klima, sowohl zwischen den Bürgern als auch den Fraktionen herrscht, gelten wenige Richtlinien, an die sich jede Fraktion zu halten hat.
Missachtung dieser kann im schweren Falle zu einem Community-Ausschluss und in milderen “nur” zu einem Ausschluss aus der jeweiligen Fraktion führen. Beim Betreten unseres Servers willigst du automatisch zu dem Befolgen dieser Regeln ein. Unwissenheit über diese, schützt vor keiner Strafe! Das absichtliche Ausnutzen oder Argumentieren mit Regelwerks-Lücken ist untersagt.
Des Weiteren behält sich das Serverteam das Recht vor, die Regeln bei Bedarf anzupassen. Die Community wird in solch einem Fall über die Regeländerung informiert (hier Discord-Channel).
§1 Allgemein
§1.1
Wollt ihr eine Fraktion gründen, müsst ihr ein Konzept via Ticketsystem einreichen.
Sollte es einen neuen Boss geben, muss die Fraktionsverwaltung darüber informiert werden.
§1.2
Neu gegründete Fraktionen können über das Fraktionsmanagement mittels eines Tickets einen 3-tägigen Fraktion Schutz beantragen. Dies bedeutet allerdings, dass diese Fraktion offiziell angekündigt wird, um andere über deren Fraktion Schutz informieren zu können. Wollt ihr also eine geheime Organisation gründen, überlegt euch gut, ob ihr diesen Schutz in Anspruch nehmen wollt!
Fraktionen, die unter den Fraktionsschutz fallen dürfen..
nicht durch andere Fraktionen gezielt als Fraktion angegriffen werden.
weder durch andere Fraktionen provoziert werden, noch diese provozieren.
keinen illegalen Tätigkeiten nachgehen, die in irgendeiner Form Konfliktpotential mit anderen Fraktionen bieten (Überfälle auf andere Fraktionen, Schutzgeld, Drogenrouten, etc.). Ausgenommen hiervon sind Bank- und Laden Überfälle (Konfliktpartei Polizei).
Der Fraktion Schutz endet nach dem Ablauf des dritten Schutztages ODER bei einem Bruch durch die geschützte Fraktion bei den zuvor genannten Punkten.
§1.3
Sollte man mehrmals von einer Fraktion dazu aufgefordert werden, nicht mehr zu reden, so muss dem befolgt werden. Ein Beispiel hierfür ist, dass permanent schreien oder reden während man in Polizei oder Mafia gewahrsam ist. Das Nichtbeachten dieser Regel kann zu administrativen Folgen führen!
§1.4
Für das Bespielen einer Gang/Mafia ist ein Konzept notwendig, das vom Fraktions Manager genehmigt werden muss. Ausgeben als eine solche (ohne Konzept) wird mit einem bedingten Ausschluss bestraft. (Ausser es ist eine Gruppierung die Namentlich bekannt werden möchte)
§1.5
Sollte das Fraktionskonzept abgelehnt werden, so muss mindestens 1 Woche gewartet werden, bevor die Möglichkeit besteht, das überarbeitete Konzept erneut einzusenden!
§1.6
Fraktionen sollten dafür sorge tragen das sie zur jeder Zeit und für jeden durch eindeutige Erkennungsmerkmale erkennbar sind das sie einer Fraktion angehören.
§1.7
Sollte ein Problem zwischen 2 Fraktionen herrschen, so meldet man sich unverzüglich bei der Fraktionsverwaltung.
Eine Verwarnung hebt sich nach 1 Woche von selbst auf. Bei 3 Verwarnungen wird die Fraktion aufgelöst
§2 Bad-Fraktionen
§2.1
Bad-Fraktionen sind auf 12 Mitglieder begrenzt.
§2.2
Bad-Fraktionen müssen mindestens 3 Mitglieder haben zur Eröffnung und darüber hinaus. Die Fraktionsverwaltung behält sich das Recht vor, diese Fraktion ggf. zu schließen, aufgrund gewisser Vorkommnisse oder zu wenig Mitgliedern!
§2.3
Ein Aufbauschutz muss im Support beantragt werden. Dieser gilt immer für 24 Stunden und kann maximal 72 Stunden beantragt werden. Der Aufbauschutz wird automatisch nach Annahme des Konzeptes gewährt und kann beantragt werden, wenn ein Neuaufbau oder Ähnliches ansteht. Keine Fraktion, außer das PD, darf diese zu einer Reaktion fordern! Falls die Fraktion sich mit Absicht in ein Schussgefecht bringt, entfällt der komplette Aufbauschutz!
§2.4
Bad-Fraktionen ist es nicht gestattet, mit Zivilisten gegen andere Fraktionen aggressiv zu agieren. Das ganze wird mit einer Fraktionsauflösung bestraft.
§2.5
Jede Bad-Fraktion ist dazu verpflichtet, einen Discord mit allen Mitgliedern zu erstellen und anschließend die Fraktionsverwaltung einzuladen. (Administratorenrechte)
§2.6
Sollte eine Bad-Fraktion aktiv gegen eine andere Bad-Fraktion agieren, so sind sie dazu verpflichtet, sich in ihrer Fraktionsfarbe erkenntlich zu geben. Außerdem ist es Bad-Fraktionen gestattet Kleidungsstücke sowie deren Farbe zu beanspruchen. Es ist mit einem triftigen Grund erlaubt, die Person dafür zu töten.
§2.7
Sollten alle Mitglieder einer Partei bei einer Bad-Fraktion vs. Bad-Fraktion Aktion ins Koma fallen, gilt diese Situation als beendet, hier greift die New-Life Regelung.
§2.8
Bad-Fraktionen haben die Möglichkeit, ihre Mitglieder zu "Bloodouten".
Gangs können Regelungen für Fraktionsinterne Hinrichtungen eigenständig Blood-Outs festlegen.
Ein Blood-Out führt zum kompletten Gedächtnisverlust. Heißt der Spieler kann sich an keine Personen, Handlungen oder alles was mit der Fraktion zu tun hat erinnern.
Ein Spieler der einen Blood-Out erhalten hat ist für 14 Tage für andere Gruppierungen gesperrt.
§2.9
Mafias, Kartelle & Gangs dürfen zusammen/miteinander agieren und dürfen ein Bündnis eingehen. Es sollte so sein, dass eine Gang, Streetgang sich einer Mafia oder einem Kartell unterordnet(Hier kann es auch zu Problemen kommen).
Ein Bündnis muss mit dem Server-Team (Anfrage über das Ticketsystem) abgesprochen werden.
§2.10
Ihr solltet immer daran denken, wie eine Fraktion gekleidet ist, sich ausdrückt (evtl. Sprechweisen). Ihr solltet immer im Hinterkopf haben, wie die eigentliche Hierarchie ist, also wer ist wem untergeordnet.
Beispiel: Es sollten sich nicht zwei Kartelle verbünden, das wäre nicht realistisch, denn in der Hierarchie steht das Kartell ganz oben und die beiden wären Konkurrenten.
§2.11
Die Straße in der Hood ist öffentlich und kann und darf von jedem benutzt werden.
Das bewusste provozieren von Bad-Fraktionen braucht keinen Schuss Call.
Sollten verfeindetet Bad-Fraktionen sich irgendwo treffen, durch eine Hood fahren oder vor einem Chapter stehen, benötigt es keinen Schuss Call.
Beispiel: Dir steht ein Biker gegenüber und du beleidigst ihn oder seinen Club (Chapter), dann musst du mit der Reaktion des Bikers rechnen.
§2.12
Für einen Krieg muss ein plausibler Grund vorliegen und muss bei der Fraktionsverwaltung beantragt werden (via Support Ticket).
Gründe wären: grobe Respektlosigkeit gegenüber der Leaderschaft oder der gesamten Fraktion.
Der Grund für die Kriegserklärung darf zur Antragstellung maximal 72 Stunden in der Vergangenheit liegen.
Die maximale Kriegsdauer beträgt 7 Tage
Die maximale Auszahlungssumme beträgt $800.000
Fraktionen, die im Aufbauschutz sind, dürfen keinen Antrag stellen.
Es muss ein plausibler Grund vorliegen, um einen Kriegsvertrag abzulehnen.
Während des Krieges dürfen keine neuen Mitglieder aufgenommen werden.
§2.13
Untergruppierungen oder Bündnisse müssen im Antrag mit angegeben werden, sonst dürfen sie nicht teilnehmen und keinen schaden nehmen (hier wird auf die Verhältnismäßigkeit beider Fraktionen geachtet). Ausgenommen ist hier das LSPD/LSSD.
§2.14
Kriegs Outfits müssen im Antrag angehängt werden und dürfen während der Kriegszeit nicht gewechselt werden oder es bleiben die eigentlichen Fraktion Kleidungen.
§3 Staatsfraktionen
§3.1
Korruption ist für alle in Rücksprache mit der Frakionsverwaltung abzusprechen, Fürhungebende der Staatlichen Fraktionen ist Korruption untersagt.
Zu den Staatsfraktionen gehören:
DoJ
LSPD
LSSD
LSFD
LSMD
Alle Staatsfraktionen können und dürfen uneingeschränkt miteinander agieren.
§3.2
Staatsfraktionen haben kein Limit von Beamten.
Bei einem Austritt einer Staatsfraktion muss alles an Waffen, Westen und Zubehör zurückgegeben werden, sollte dies nicht geschehen, so erhält die Person eine Verwarnung.
Staatsfraktionen dürfen die Fraktionsautos nur im Dienst nutzen, genauso wie beim Verlassen des Dienstes muss der Funk verlassen werden!
§3.3
Das Mitführen von Waffen einer Staatsfraktion, während man sich außer Dienst oder nicht mehr in der Fraktion befindet, ist strengstens verboten. Sollte dies beobachtet oder gemeldet werden, wird die Person mit Konsequenzen rechnen müssen.
§3.4
Der Durchsuchungsbefehl ermöglicht es dem Los Angeles Police Department, Personen und/oder Personengruppen ohne direkten Verdacht zu durchsuchen.
Der Grund für einen Durchsuchungsbefehl darf maximal 72 Stunden alt sein.
Ein Durchsuchungsbeschluss darf Maximal eine Woche anhalten.
Ein Durchsuchungsbeschluss darf erst nach einer Stunde nach dem Serverrestart starten.
§3.5
Für das LSPD/LSSD auf unserem Server gelten teilweise spezielle Sonderregeln und Ausnahmeregelungen. Diese sind wie folgt zu beachten:
Verfolgen oder Belästigen von Cops über einen längeren Zeitraum wird als Trolling angesehen. Hierzu zählt auch andauerndes respektloses Verhalten gegenüber Spielern der Cops ohne ersichtlichen Roleplay-Grund.
Cops dürfen anderen Spielern keine Staatlichen Waffen oder Ausrüstungsgegenstände (ausgenommen: Lebensmittel, Verbandkästen) geben (Antikorruption).
Die Cops darf auffällige Plätze nicht dauerhaft "becampen". Streifendienst bedeutet primär, dass Polizisten die Map abfahren und nicht dauerhaft nur eine bestimmte Route abfahren (ausgenommen Opsavierungen, die zum RP gehören).
Razzien müssen durch die Justiz genehmigt werden (So lange es kein DoJ gibt hier ein Ticket aufmachen und Rücksprachen mit dem Team halten). Razzien auf Fraktionsgebieten dürfen nur durchgeführt werden, sofern die Beamten einen RP-Hintergrund haben.
Sofern 5 Cops online sind, dürfen Cops auch unter dringendem Tatverdacht bei einer Fahrzeug/Verkehrskontrolle den Kofferraum durchsuchen, müssen aber mit Eingriffen anderer/der gleichen Gang Fraktionen rechnen.
Die maximale Haftzeit beträgt 90 Minuten, ab 20 Minuten Strafe ist diese im Staatsgefängnis abzusitzen. Die Zeit der Haft beginnt erst ab antritt der Strafe im Gefängnis.
Cops, die bei einer Schießerei außer Gefecht gesetzt wurden, ist es nach der Reanimierung durch die Medics erlaubt, in der aktuellen Situation bedingt mit zu agieren (dazu zählt zum Beispiel der Abtransport von Tatverdächtigen). Jede Art von Waffen (Ausnahme: Tazer) darf erst nach Ablauf von 15 Minuten wieder benutzt werden.
Es ist erlaubt den Beamten des LSPD/LSSD ihre Waffen mit einem RP-Hintergrund abzunehmen und zu benutzen. Nach der RP-Situation müssen die Staatlichen Waffen entsorgt werden (z.B. in das Wasser schmeißen oder im Mülleimer).
§3.6
Rettungsdienst-Mitarbeiter sind die Rettungskräfte und unterstehen einem besonderen Schutz auf unserem Server:
Angestellten beim LSMD/LSFD ist es nicht erlaubt, im Dienst Straftaten zu begehen (Antikorruption).
Die Weitergabe von Items außerhalb eines Roleplays, die zur Ausübung der Medic-Tätigkeiten benötigt werden, ist verboten.
Die Mitarbeiter dürfen ausschließlich die für den Dienst vorgeschriebenen Kleidungsstücke tragen (ausgenommen: Brillen, etc.).
Das LSMD/LSFD beleben Opfer der Reihe nach, so wie sie es für richtig halten, nicht wie es ihnen durch irgendjemanden gesagt wird. Die Polizei hat bei Wiederbelebungen Vorrang.
Angestellte des LSMD/LSFD müssen neutral sein, das bedeutet, dass sie weder auf der Seite der Fraktionen, noch auf der Seite des LSPD/LSSD stehen (ausgenommen: Wiederbelebung Regelung).
Die maximale Länge der Krankschreibung (hier LSPD/LSSD) darf die Dauer von 2 Stunden nicht überschreiten.
Ansonsten werden Verletzungen wie z.B. gebrochener Arm, gebrochenes Bein, Schussverletzung ausgespielt (z.B. mit Krücken, Rollstuhl, regelmäßige Kontrollen).
§4 Funktionssperre
§4.1
Grundsätzlich ist es verboten, von einer Bad-Fraktion in eine staatliche Fraktion zu wechseln. Ausnahme ist, durch einen Antrag und eventuellen Zeugenschutzprogramm durch Kooperation (Identitätswechsel) von einer Bad-Fraktion in eine Staatliche Fraktion zu wechseln.
§4.2
Bei der Schließung einer Fraktion wird keine Sperre verhängt. Ehemalige Mitglieder dürfen sich sofort bei anderen Fraktionen vorstellen/anschließen.
§4.3
Beim Verlassen einer Fraktion wird eine Funktionssperre von 2 Tagen verhängt. Diese Sperre gilt für jede Fraktion auf dem Server!
§4.4
Bei Verstoß gegen die Funktionssperre wird diese um 2 Tage verlängert.