DoJ
Gesetzbuch
Los Santos - MostWanted
Staatsgesetze - Definition
§ 1 Gültigkeitsbereich
Die in diesem Buch enthaltenen Gesetze entfalten ihre Wirksamkeit im Bundesstaat San Andreas inklusive seiner angrenzenden Gewässer bis einschließlich 12sm (Seemeilen) Die Strafe und ihre Folgen bestimmen sich dabei nach dem Gesetz, das zur Zeit der Tat gilt. Dies muss nachgewiesen werden. Dieses Gesetz erlangt seine Gültigkeit mit dem 29.01.2024. Zuletzt aktualisiert am 04.02.2024
Zeit der Tat
Die Tat ist zu der Zeit begangen, zu welcher der Täter gehandelt hat. Wann der Erfolg eintritt, ist nicht maßgebend. Selbiges gilt im Falle des Unterlassens, wenn hätte gehandelt werden müssen.
Ort der Tat
Eine Tat ist an jedem Ort begangen, an dem der Täter gehandelt hat oder im Falle des Unterlassens hätte handeln müssen.
§ 2 Vorsatz und Fahrlässigkeit
Unter Vorsatz handelt eine Person, die wissentlich nach der Rechtsprechung die Verwirklichung eines Strafbestands umsetzt.
Die Fahrlässigkeit ist die ungewollte Verwirklichung des gesetzlichen Tatbestandes durch eine pflichtwidrige Vernachlässigung der erforderlichen Sorgfalt.
Fahrlässig und vorsätzlich herbeigeführte Straftaten sind strafbar.
§ 3 Versuch
Wer die Verwirklichung eines Straftatbestandes plant und/oder anstrebt, versucht eine Straftat.
Der Versuch eines Verbrechens ist strafbar.
§ 4 Täterschaft
Nicht nur der unmittelbare Täter begeht die strafbare Handlung, sondern auch jeder, der einen anderen dazu bestimmt sie auszuführen oder der sonst zu ihrer Ausführung beiträgt.
§ 5 Beihilfe zu einer Straftat
Eine Beihilfe liegt dann vor, wenn jemand vorsätzlich einen Täter bei der Begehung einer Straftat unterstützt.
Es reicht bereits aus, wissentlich eine Straftat zu verschweigen.
Beihilfe zu einer Straftat wird wie die Straftat selbst geahndet.
§ 6 Notwehr
Nicht rechtswidrig handelt, wer sich nur der Verteidigung bedient, die notwendig ist, um einen gegenwärtigen oder unmittelbar drohenden, rechtswidrigen Angriff auf ein sich selbst oder ein Rechtsgut abzuwehren.
Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig. Wer das gerechtfertigte Maß der Verteidigung überschreitet oder sich einer unangemessenen Verteidigung bedient, handelt rechtswidrig.
§ 7 Keine Strafe ohne Gesetz
Eine Tat kann nur bestraft werden wenn die Tat vor ihrer Ausführung gesetzlich bestimmt war. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
§ 8 Sittengesetz
Sollte eine Straftat nicht durch ein Gesetz verboten aber im Einzelnen dem allgemeinen Rechtsempfinden der Allgemeinheit der Gesellschaft zuwider handeln so stellt auch dies eine Verletzung im Sinne des Strafrechts dar.
§ 9 Pflichten beim Kaufvertrag
Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängel zu verschaffen.
Der Käufer verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen.
Kommt der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach, kann hier nach sieben Tagen Zahlungsverzug eine Zwangsvollstreckung Behörde (AWK) eingeschaltet werden.
Die Kosten für die erste Mahnung dürfen max. 2500,- Dollar, bei der zweiten Mahnung 5000,- und nach der Pfändung zusätzlich 2500,- Dollar betragen.
Eine Pfändung muss mit aktuellen Mahnschreiben-Verlauf, bei einem Generalstaatsanwalt/ Richter schriftlich beantragt werden.
§10 Liquidität einer Privatperson bei Strafzahlungen
Wenn eine Person Straffällig geworden ist, wird dies im Regelfall mit einer Freiheitsstrafe und/oder einer Geldstrafe bestraft.
Sofern eine Person zum Zeitpunkt der Festnahme die Möglichkeit hat die geforderte Summe der Geldstrafe zu zahlen, so ist die Geldstrafe an die Judikative oder Exekutive zu leisten.
Hat die Person nicht die Möglichkeit zum Zeitpunkt der Festnahme die geforderte Geldstrafe zu zahlen, und es erklärt sich niemand bereit die Geldstrafe des Täters zu leisten, so wird die Geldstrafe in zusätzliche Haftzeit umgewandelt.
Sollte bei einem Gefangenen der Verdacht bestehen das die Liquidität der Person gegeben ist, obwohl diese dies verneint, kann in Zweifelsfällen eine Kontenprüfung bei einem Generalstaatsanwalt/ Richter angefragt werden. Dieser prüft in jedem Fall einzeln ob eine Kontenprüfung sinnig ist und gibt diese Informationen ausschließlich an die Judikative weiter. Die dadurch erhaltenen Daten dürfen unter keinen Umständen an dritte weitergegeben werden. Sollten diese Daten durch die Judikative an dritte weitergegeben werden, ist dies mit einer Freiheitsstrafe und/oder einer Geldstrafe zu bestrafen.
§ 11 Rechnungen
Rechnungen aller Art müssen innerhalb von 7 Tagen beglichen werden. Sollte dies nicht geschehen, kann der jeweilige Rechnungssteller Strafanzeige stellen.
Sollte eine Frist von 30 Tagen überschritten werden, so bleibt der Rechnungssteller, solange dieser keine Strafanzeige gestellt hat, auf seinen Kosten sitzen.
Bei offenen Rechnungen, die durch Straftaten zustande kommen und von der Polizei oder der DoJ ausgestellt wurden, wird nach 7 Tagen automatisch ein Haftbefehl ausgeschrieben. Die offene Rechnung muss bezahlt werden oder wird in Haftzeit umgewandelt. Siehe §18 UzWG.
§ 12 Tateinheit/Tatmehrheit
Tateinheit: Tateinheit setzt voraus, dass eine Handlung mehrere Gesetzes- Tatbestände oder denselben Tatbestand mehrmals erfüllt. //Erforderlich ist mitunter eine Handlungseinheit.
Tatmehrheit: Tatmehrheit liegt vor, wenn jemand durch mehrere selbständige Handlungen mehrere verschiedene Straftatbestände beziehungsweise den gleichen Straftatbestand mehrmals verwirklicht.
Strafgesetzbuch (StGB)
§ 1 Diebstahl
Wer eine fremde Sache einem anderen mit dem Vorsatz wegnimmt, sich selbst oder einen Dritten zu bereichern, ist mit einer Freiheitsstrafe und oder einer Geldstrafe zu bestrafen. Der erlittene Schaden ist dem Geschädigten zu ersetzen.
Die Aneignung digitaler Daten, Passwörter und Sicherheitscodes, die den Zugang zu Daten ermöglichen, deren Zweck die Begehung einer solchen Tat ist, herstellt sich oder einem anderen verschafft, verkauft, einem anderen überlässt, verbreitet oder sonst zugänglich macht, wird mit einer Freiheitsstrafe und oder Geldstrafe bestraft.
Das Tanken eines Luft- oder Landfahrzeuges mit entsprechendem Treibstoff ohne dafür den geforderten Betrag an Geld zu bezahlen wird als Tankbetrug bezeichnet und wird mit einer Geldstrafe bestraft. Zusätzlich muss der Rechnungsbetrag des getankten Treibstoffs nachträglich entrichtet werden.
§ 2 Raub
Wer eine fremde Sache einem anderen unter Drohungen mit akuter Gefahr für Leib und Leben entwendet, um sich selbst oder einen Dritten zu bereichern, ist mit einer Freiheitsstrafe und oder einer Geldstrafe zu bestrafen.
Wer einen Raub unter Verwendung einer Waffe verübt, ist mit einer Freiheitsstrafe zu bestrafen.
§ 3 Sachbeschädigung
Wer eine fremde Sache zerstört, beschädigt, verunstaltet oder unbrauchbar macht, ist mit mindestens einer Geldstrafe zu bestrafen.
§ 4 Vortäuschen einer Straftat
Wer wider besseres Wissen einer Behörde vortäuscht, dass eine rechtswidrige Tat begangen worden sei oder die Verwirklichung einer rechtswidrigen Tat bevorstehe, ist mit einer Freiheitsstrafe und/oder Geldstrafe zu bestrafen.
§ 5 Falschaussage / Meineid
Wer bei seiner förmlichen Vernehmung uneidlich falsch aussagt, ist mit einer Freiheitsstrafe zu bestrafen.
Wer vor Gericht falsch schwört, ist mit einer Freiheitsstrafe zu bestrafen.
§ 6 Hacking
Wer sich unbefugt oder einen anderen Zugang, die nicht für ihn bestimmt und die gegen unberechtigten Zugang gesichert sind, unter Überwindung der Zugangssicherung verschafft, macht sich des Hackings schuldig und wird mit Freiheitsstrafe und Geldstrafe bestraft.
Wer unbefugt sich oder einem anderen unter Anwendung von technischen Mitteln nicht für ihn bestimmte Daten aus einer nichtöffentlichen Datenübermittlung herbei schafft, macht sich des Hackings schuldig und wird mit Freiheitsstrafe und/oder Geldstrafe bestraft.
Wer unbefugt Daten, welche nicht für ihn bestimmt sind und die gegen unberechtigten Zugang gesichert sind oder verändert, macht sich des Hackings schuldig und wird mit einer Freiheitsstrafe und/oder Geldstrafe bestraft.
Wer staatliche Institutionen hackt, macht sich des schweren Hackings und des Angriffs auf den Staat schuldig und wird mit einer Freiheitsstrafe und einer hohen Geldstrafe bestraft.
Wer versucht, sich oder einem anderen unter Anwendung von technischen Mitteln Zugriff zu verschaffen, welche nicht für ihn bestimmte Daten aus einer nichtöffentlichen Datenübermittlung, macht sich des Hackings schuldig und wird mit einer Freiheitsstrafe und einer Geldstrafe bestraft.
§ 7 Terrorismus
Unter Terrorismus versteht man kriminelle Gewaltaktionen und Planungen gegen Menschen, dem Staat oder Sachen wie z.B. ( Attentate, Sprengstoffanschläge etc. ) zu Erreichung eines politischen, religiösen, ideologischen oder materiellen Ziels und wird mit einer Freiheitsstrafe und einer hohen Geldstrafe bestraft.
Der Besitz, die Verwendung, das Herstellen, der Verkauf und der Erwerb von Kriegswaffen ( Raketenwerfer, Sprengstoff, Panzer, etc. ) ist verboten und wird mit einer Freiheitsstrafe und einer hohen Geldstrafe sowie der dauerhaften Beschlagnahmung der Güter bestraft.
§ 8 Erpressung
Wer einen anderen rechtswidrig mit Gewalt oder Drohung zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit einer Freiheitsstrafe und oder Geldstrafe bestraft.
Ein besonders schwerer Fall liegt vor, wenn der Täter gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Gruppe handelt und Gegenstände benutzt, die die Gesundheit anderer Personen gefährden können.
§ 9 Körperverletzung
Wer eine andere Person misshandelt oder dessen Gesundheit schädigt, ist mit einer Freiheitsstrafe und oder Geldstrafe zu bestrafen. Zusätzlich kann die Zahlung eines Schmerzensgeldes angeordnet werden.
Wer eine Körperverletzung fahrlässig herbeiführt, ist mit einer Freiheitsstrafe und oder Geldstrafe zu bestrafen. Zusätzlich kann die Zahlung eines Schmerzensgeldes angeordnet werden, welches den Betrag der Maximalstrafe nicht überschreiten darf.
§ 10 Schwere Körperverletzung
Wer eine andere Person mit einem Gegenstand misshandelt oder dessen Gesundheit schädigt und dadurch ihre Bewusstlosigkeit hervorruft, ist mit einer Freiheitsstrafe und einer Geldstrafe zu bestrafen. Zusätzlich kann die Zahlung eines Schmerzensgeldes angeordnet werden.
Wer eine Körperverletzung mit schweren Folgen fahrlässig herbeiführt, ist mit einer Freiheitsstrafe und einer Geldstrafe zu bestrafen. Zusätzlich kann die Zahlung eines Schmerzensgeldes angeordnet werden, welches den Betrag der Maximalstrafe nicht überschreiten darf.
§ 11 Mord
Wer einen anderen aus Mordlust, Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen, heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, einen Menschen tötet, ist mit einer langen Haftstrafe und Geldstrafe zu bestrafen.
Wer versucht einen anderen Menschen zu töten, ist mit einer Freiheitsstrafe und einer Geldstrafe zu bestrafen.
§ 12 Totschlag
Wer durch Fahrlässigkeit, Spontanität oder aus dem Effekt den Tod eines Menschen verursacht und in Kauf nimmt, ist mit einer Freiheitsstrafe und einer hohen Geldstrafe zu bestrafen.
§ 13 Unterlassene Hilfeleistung
Wer bei Unglücksfällen/Gefahr unterlässt, 1. Hilfe zu leisten, obwohl dies den Umständen nach zumutbar und offensichtlich erforderlich ist, ist mit einer Freiheitsstrafe und oder Geldstrafe zu bestrafen.
Ebenso wird bestraft, wer in solchen Situationen einen Dritten daran hindert, 1. Hilfe zu leisten.
§ 14 Beleidigung/Üble Nachrede
Wer eine andere Person beschimpft, verspottet oder Äußerungen tätigt, ist mit einer Geldstrafe zu bestrafen.
Wer Beamte im Dienst beschimpft, verspottet oder Äußerungen tätigt ,wird mit Freiheitsstrafe und/oder Geldstrafe bestraft.
§ 15 Hausfriedensbruch
Wer in die Wohnstätte, die Geschäftsräume in das befriedete Besitztum eines anderen oder öffentliche Einrichtungen widerrechtlich eindringt, oder wer ohne Befugnis darin verweilt und sich auf Aufforderung des Berechtigten nicht entfernt, wird mit Freiheitsstrafe und oder Geldstrafe bestraft.
§ 16 Freiheitsberaubung
Wer einen Menschen einsperrt oder auf andere Weise der Freiheit beraubt, ist mit einer Freiheitsstrafe und/oder Geldstrafe zu bestrafen.
§ 17 Erpresserischer Menschenraub
Wer einen Menschen entführt oder sich eines Menschen bemächtigt, um die Sorge des Opfers um sein Wohl oder die Sorge eines Dritten um das Wohl des Opfers zu einer Erpressung mit Bereicherungsabsicht ausnutzt, oder wer die von ihm durch eine solche Handlung geschaffene Lage eines Menschen zu einer solchen Erpressung ausnutzt, ist mit einer Freiheitsstrafe zu bestrafen.
§ 18 Dokumentenfälschung
Wer ein falsches Dokument herstellt oder ein echtes Dokument/eine Urkunde verfälscht, mit der Absicht, dass es im Rechtsverkehr gebraucht wird, ist mit einer Freiheitsstrafe und/oder Geldstrafe zu bestrafen. Zusätzlich kann eine Schadensersatzzahlung angeordnet werden.
Wer unter Vorsatz ein falsches Beweismittel herstellt, das zum Beweis eines Rechts oder einer Tatsache gebraucht wird, ist mit einer Freiheitsstrafe und/oder Geldstrafe zu bestrafen.
§ 19 Amtsanmaßung
Wer sich der Ausübung eines öffentlichen Amtes anmaßt, ohne dazu befugt zu sein, ist mit einer Freiheitsstrafe und/oder Geldstrafe zu bestrafen.
§ 20 Missbräuchlicher Notruf
Wer die Notruffunktion oder die Notruf-Telefonnummer einer Behörde, ohne sich in einer Notsituation zu befinden, verwendet, ist mit einer Geldstrafe zu bestrafen.
§ 21 Kriminelle Vereinigung
Eine kriminelle Vereinigung ist ein auf längere Dauer angelegter Zusammenschluss von Personen, deren Zweck oder Tätigkeit auf die Begehung von Straftaten ausgerichtet ist.
Eine kriminelle Vereinigung muss durch einen richterlichen Beschluss als solche deklariert werden.
§ 22 Bildung bewaffneter Gruppen
Wer unbefugt eine Gruppe, die über Waffen oder andere gefährliche Werkzeuge verfügt, bildet oder befehligt oder wer sich einer solchen Gruppe anschließt, sie mit Waffen oder Geld versorgt oder sonst unterstützt, ist mit einer Freiheitsstrafe und einer hohen Geldstrafe zu bestrafen.
Eine bewaffnete Gruppe muss durch einen richterlichen Beschluss als solche deklariert werden.
§ 23 Besitz illegaler Gegenstände
Wer ohne ausdrückliche Genehmigung illegale Gegenstände besitzt oder diese lagert, ist mit einer Freiheitsstrafe und oder Geldstrafe zu bestrafen.
Als illegal deklarierte Gegenstände gelten:
Pistolenmunition/Pistolen, sofern der Besitzer nicht über einen Waffenschein verfügt.
Jede Art von Langwaffen
Ausrüstungsgegenstände, die von der Regierung an staatliche Institutionen
herausgegeben werden, sofern der Besitzer gegenwärtig nicht im Dienst ist.
Davon ausgenommen sind Funkgeräte oder Handys.
Geräte, die dazu bestimmt sind, Datenverarbeitungen zu manipulieren.
Schwarzgeld
illegale Gegenstände/Substanzen aus dem BTM Gesetz
§ 24 Verschleierungsverbot/Vermummungsverbot
Niemand darf in staatlichen Einrichtungen Kleidung tragen, die dazu bestimmt ist, das Gesicht zu verbergen. Eine Vollmaskierung wird als solches bezeichnet, wenn mehr als die hälfte des Gesichtes bedeckt ist. Ausgenommen Spezialeinheiten der Exekutiven.
Ab einer Versammlungs- Größe von 5 Personen ist es verboten, eine Vollmaskierung zu tragen.
Ausgenommen sind Personen mit staatlich anerkannter Dienstkleidung in einem besonderen Einsatz, in welchem die eigene Person unter allen Umständen geschützt werden muss.
Zuwiderhandeln ist mit Freiheitsstrafe und einer Geldstrafe zu bestrafen.
§ 25 Selbstjustiz
Als Selbstjustiz wird die gesetzlich nicht zulässige Vergeltung für erlittenes Unrecht bezeichnet, die ein Betroffener im eigenen Namen selbst oder von anderen ausübt oder ausüben lässt. Selbstjustiz wird mit einer Freiheitsstrafe und einer Geldstrafe bestraft.
Der Versuch gilt als Straftat und wird mit einer Geldstrafe bestraft.
§ 26 Straftaten an öffentlichen Plätzen
Straftaten, welche an öffentlichen Plätzen, wie z.B. Parks, während Veranstaltungen sowie im Innen- oder Außenbereich öffentlicher Institutionen verübt werden, sind mit einer zusätzlichen Freiheitsstrafe und/oder Geldstrafe zu bestrafen.
§ 27 Bedrohung
Wer einen Menschen mit der Begehung eines gegen ihn oder eine ihm nahestehende Person gerichteten Verbrechens bedroht, wird mit einer Freiheits- und oder Geldstrafe bestraft.
§ 28 Identitätsfeststellung
Jeder Bürger dieses Staates ist gegenüber der exekutiven/judikativen Gewalt, ausweispflichtig.
Sollte die Identität nicht festgestellt werden können, ist die Person bis zur Ermittlung der Identität festzusetzen und gegebenenfalls mit einer Geldstrafe zu bestrafen.
Bei Exekutivbeamten im Dienst ersetzt die Dienstmarke den Ausweis.
Das Nennen der Exekutivbeamten, bei ihren bürgerlichen Namen in der Öffentlichkeit, welche Teil einer Sondereinheit oder Sonderabteilung sind und daher verschleiert ermitteln, ist mit einer Freiheitsstrafe und mit einer Geldstrafe zu bestrafen.
§ 29 Erregung öffentlichen Ärgernisses
Wer öffentlich sexuelle Handlungen an sich oder anderen vornimmt, sich unbekleidet in der Öffentlichkeit bewegt, wird mit einer Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe bestraft.
§ 30 Sperrbezirke
Als Sperrbezirke gelten in diesem Staate:
das State Prison,
die Militärbasis,
Ausgerufene Sperrbezirke der Exekutive.
Das Betreten oder Überfliegen einer Sperrzone ohne ausdrückliche Genehmigung ist strengstens verboten. Wer eine Sperrzone unbefugt betritt, muss mit der sofortigen Verhaftung rechnen. Verstöße gegen dieses Verbot werden mit einer Freiheits- und einer hohen Geldstrafe geahndet.
§ 31 Tierquälerei
Wer ein Tier misshandelt oder ihm unnötige Qualen zufügt, mit dem Vorsatz, dass ein Tier Qualen erleidet, auf ein anderes Tier hetzt, ist mindestens mit einer Geldstrafe zu bestrafen.
§ 32 Glücksspiel
Ein Glücksspiel ist ein Spiel, bei dem die Entscheidung über das Spielergebnis ausschließlich oder vorwiegend vom Zufall abhängt
§ 33 Menschenhandel
Mit Freiheitsstrafe und einer hohen Geldstrafe wird bestraft, wer eine andere Person unter Ausnutzung ihrer persönlichen oder wirtschaftlichen Zwangslage oder ihrer Hilflosigkeit, wenn diese Person ausgebeutet werden soll
durch eine Beschäftigung,
bei der Begehung von mit Strafe bedrohten Handlungen
wirtschaftliche Gegenleistungen
Eine Einwilligung des Opfers ist unerheblich.
$ 34 Strafvereitelung
Wer absichtlich oder wissentlich ganz oder zum Teil vereitelt, dass ein Anderer wegen einer rechtswidrigen Tat bestraft wird, ist mit einer Freiheitsstrafe und/oder Geldstrafe zu bestrafen.
§ 35 Gefangenenbefreiung
Wer einen Gefangenen befreit, ihn zum Entweichen verleitet oder dabei fördert, ist mit einer Freiheitsstrafe und/oder Geldstrafe zu bestrafen.
Ein besonders schwerer Fall liegt vor, wenn der Täter als Amtsträger oder als Mitglied einer Gruppe handelt.
§ 36 Verjährungsfrist
Ausstehende Rechnungen müssen nach spätestens 7 Tagen bezahlt werden, nach Ablauf dieser Frist wird für staatlich ausgestellte Rechnungen automatisch ein Haftbefehl ausgestellt.
Eine Strafe darf nach Ablauf der Verjährungsfrist nicht mehr vollstreckt oder verfolgt werden.
Die Verjährungsfrist beträgt: //
60 Tage bei einer Freiheitsstrafe von über 100 Monaten
30 Tage bei einer Freiheitsstrafe von bis zu 100 Monaten
90 Tage bei Straftaten, welche im polizeilichen Führungszeugnis nach 90 Tagen verjähren. Siehe 8.b.
4. Ordnungswidrigkeiten und nicht bezahlte Rechnungen verjähren nach 40 Tagen.
5. Die Verjährung ruht, solange die Vollstreckung der verhängten Strafe nicht begonnen
hat, oder nicht fortgesetzt werden kann und dem Verurteilten Aufschub oder
Unterbrechung der Vollstreckung durch einen Richter bewilligt worden ist.
6. Das Gericht kann die Verjährungsfrist vor ihrem Ablauf auf Antrag der
Vollstreckungsbehörde einmal um die volle Länge der gesetzlichen Verjährungsfrist
verlängern.
7. Bei Straftaten bis 30 Monaten, kann der Angeklagte durch einen Richter in
Abwesenheit verurteilt werden. Der Verurteilte hat sich dann umgehend bei seiner
Einreise zu seinem Haftantritt zu melden.
8. Straftaten verjähren im polizeilichen Führungszeugnis unter folgenden Punkten:
nach 60 Tagen. Sollte innerhalb der 60 Tage keine weiteren Straftaten vorliegen, gilt diese Person als nicht mehr vorbestraft.
Bei Straftaten die mit Mord, versuchter Mord, Totschlag, Waffenhandel, Menschenhandel, Korruption, Bestechung, Terrorismus, erpresserischer Menschenraub oder
Freiheitsberaubung zu tun haben, gilt die Verjährungsfrist 90 Tage.
9. Zivilrechtlich relevante Fälle sind innerhalb von 14 Tagen nach Verwirklichung der Tat
bzw. der Umstände einzureichen und gelten mit Ablauf des 14. Tages als verjährt und somit unzulässig.
§ 37 Platzrecht
Angehöriger folgender Einrichtungen haben das Recht jemanden des Platzes zu verweisen:
Angestellte der Justiz (Judikative)
Beamte des Police Departments (LSPD),
Angestellte des Medical Centers (LSMC)
Angestellte des Fire Departments (LSFD)
Beamte des Sheriff Department (LSSD)
Das Platzrecht gilt in dem Umfang, indem sich ein Angehöriger, wie in StGB §30,
Abs. 1 aufgeführt, in der Verrichtung seiner Arbeit behindert und/oder gestört fühlt.
Einem Platzverweis ist Folge zu leisten. Eine Zuwiderhandlung ist wie StGB §16 Hausfriedensbruch zu bestrafen.
Einen Platzverweis der gegen die Exekutive, Judikative oder Anwaltschaft hergeht, während dienstliches Interesse ausgeübt wird, sind in diesem Fall automatisch für nichtig erklärt. Dabei muss die Exekutive/Judikative/Anwaltschaft das dienstliche Interesse äußern in Form von Wort und oder Sondersignalen.
Firmen dürfen auf ihren Grundstücken Platzverweise aussprechen. Dafür muss ein angemeldetes Gewerbe bestehen.
§ 38 Strafmilderung oder Absehen von Strafen
Eine Freiheitsstrafe kann gemildert werden oder es kann von der Strafe abgesehen werden, wenn der Täter:
durch freiwilliges Offenbaren seines Wissens wesentlich dazu beigetragen hat, dass eine Straftat aufgedeckt werden konnte oder
freiwillig sein Wissen so rechtzeitig der Exekutive/Judikative offenbart, dass eine Straftat verhindert werden kann.
Das Recht zur Durchführung von Glücksspielen ist den vom Staat zugelassenen Glücksspiel Vereinigungen vorbehalten.
Wer ohne staatliche Berechtigung ein Glücksspiel ausgerichtet, ist mit einer Freiheitsstrafe zu bestrafen.
§ 39 Nachstellung (Stalking)
Wer einer anderen Person in einer Weise unbefugt nachstellt, sodass deren
Lebensgestaltung schwerwiegend beeinträchtigt wird, ist mit einer Freiheitsstrafe, einer
Geldstrafe sowie in schwerwiegenden Fällen mit einem temporären Kontaktverbot zu
bestrafen.
Hierunter fallen:
Stetes Aufsuchen von räumlicher Nähe
Verwendung von Telekommunikationsmitteln oder sonstigen Mitteln der
Kommunikation sowie die Herstellung von Kontakt über Dritte
Unter missbräuchlicher Verwendung von personenbezogenen Daten Dritte dazu veranlassen mit der Person Kontakt aufzunehmen
Wiederholte Bedrohung der Person sowie Angehöriger
Andere vergleichbare Handlungen, die in den Persönlichkeitsbereich der Person eindringen
Es handelt sich hierbei um ein Antragsdelikt, es sei denn, dass die Exekutive oder Judikative
die Strafverfolgung wegen besonderem öffentlichen Interesse für geboten hält.
§ 40 Widerstand/tätlicher Angriff gegen die Staatsgewalt
Widerstand: Wer eine Behörde oder einen Beamten mit Gewalt, durch Drohung oder durch seine Ignoranz an einer Amtshandlung behindert, ist mit einer Freiheitsstrafe und einer Geldstrafe zu bestrafen.
tätlicher Angriff: Wer einen Amtsträger, der zur Vollstreckung von Gesetzen, Rechtsverordnungen, Urteilen, Gerichtsbeschlüssen oder Verfügungen berufen ist, bei einer Diensthandlung tätlich angreift, wird mit einer Freiheitsstrafe und einer hohen Gelddstrafe bestraft.
§ 41 Hehlerei
Wer eine Sache, die ein anderer gestohlen oder sonst durch eine gegen fremdes Vermögen gerichtete rechtswidrige Tat erlangt hat, kauft oder sonst sich oder einem Dritten verschafft, sie absetzt oder absetzen hilft, um sich oder einen Dritten zu bereichern, wird mit einer Freiheitsstrafe und oder Geldstrafe bestraft.
§ 42 Betrug
Wer einen anderen durch Täuschung am Vermögen schädigt, um sich oder einen Dritten zu bereichern, ist mit einer Freiheitsstrafe und oder Geldstrafe zu bestrafen. Ein besonders schwerer Fall liegt vor, wenn der Täter
gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Gruppe handelt,
einen großen Vermögensverlust herbeiführt,
in der Absicht handelt, durch fortgesetzte Begehung von Betrug eine große
Anzahl von Menschen in die Gefahr des Verlustes von Vermögenswerten zu
bringen
eine andere Person in wirtschaftliche Not bringt,
oder seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger missbraucht.
Zivilgesetzbuch (ZGB)
§ 1 Hausrecht
Das Hausrecht umfasst das Recht auf Schutz des eigenen Wohnbereichs und Firmenbereichs und die Befugnis, frei darüber zu entscheiden, wem der Zutritt zu einer privaten Örtlichkeit gestattet und wenn er vermehrt wird sowie die Befugnis, ein Zutrittsrecht von der Erfüllung von Bedingungen abhängig zu machen (z.B. von der Zahlung eines Eintrittspreises).
Das Hausrecht schließt das Recht ein, den Zutritt nur zu bestimmten Zwecken zu erlauben und die Einhaltung dieser Zwecke mittels eines Hausverbots durchzusetzen.
Den Angestellten der jeweiligen staatlichen Einrichtungen ist es gestattet, das Hausrecht auszuüben.
§ 2 Versammlungsrecht
Jeder Bürger hat das Recht, eine Versammlung einzuberufen. Diese kann:
a. privat oder
b. öffentlich sein.
Wer eine öffentliche Versammlung plant, muss sich eine Genehmigung beim Department of Justice einholen.
Das LSMD und das LSPD/LSSD müssen über eine Veranstaltung informiert werden, um einen einwandfreien Verlauf der Veranstaltung zu gewährleisten.
Gesetz über den unmittelbaren Zwang (UZwG)
§ 1 Rechtliche Grundlagen
Die Vollzugsbeamten des Staates haben bei der Anwendung des unmittelbaren Zwanges nach dem Gesetz zu verfahren. Nur diesen ist der Gebrauch von Schusswaffen gestattet.
Vollzugsbeamte des Staates sind
die Exekutivbeamten des Police Department, Sheriff Department u. FiB.
die Teilvollzugsbeamte (USMS, Justiz Sicherheit)
3. Uniform und Fahrzeuge müssen eindeutig und einheitlich der Polizei zugeordnet werden können und dürfen lediglich im Dienst verwendet werden.
4. Die Benutzung von gepanzerten Fahrzeugen ist im Regelstreifendienst verboten.
5. Die Benutzung eines Geldtransporters ist nur für dafür anlässige Transporte erlaubt.
6. Unter den unmittelbaren Zwang fallen folgende zeitlich begrenzte Punkte
Präventivhaft ist zeitlich auf 30 Minuten begrenzt.
Untersuchungshaft ist zeitlich auf 60 Minuten begrenzt.
Die Gesamthaftzeit darf 360 Monate nicht überschreiten.
7. Sollte sich aus der Untersuchungshaft eine Freiheitsstrafe ergeben, so kann die Zeit der Untersuchungshaft angerechnet werden.
8. Die Präventivhaft wird nicht angerechnet.
§ 2 Einschränkung von Grundrechten
Im unmittelbaren Zwang werden die Grundrechte auf Leben, körperliche Unversehrtheit, Freiheit der Person und Unverletzlichkeit der Wohnung oder des Persönlichen Eigentums eingeschränkt.
§ 3 Hilfeleistung für Verletzte
Wird unmittelbarer Zwang angewendet, hat Verletzten, soweit es nötig ist und die Lage es zulässt. Beistand zu leisten und ärztliche Hilfe zu verschaffen.
§ 4 Handeln auf Anordnung
Vollzugsbeamte sind verpflichtet unmittelbaren Zwang anzuwenden, wenn
ein Vorgesetzter oder eine dazu befugte Person dies anordnet,
ein gerichtliches Schreiben vorliegt
eine Straftat begangen wurde, ein Vollzugsbeamter einen Hinweis bekommen hat.
2. Eine Anordnung darf nicht befolgt werden, wenn dadurch eine Straftat begangen würde.
3. Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit der Anordnung hat der Vollzugsbeamte dem Anordnenden gegenüber vorzubringen, soweit das nach den Umständen möglich ist.
§ 5 Fesselung von Personen
Wer im Gewahrsam von Vollzugsbeamten ist, muss entwaffnet und darf gefesselt werden, dies liegt im Ermessen des Vollzugsbeamten.
Sollte eine Person festgesetzt werden, so ist der Vollzugsbeamte dazu verpflichtet, ihn auf seine Rechte hinzuweisen (Miranda Warnung).
Der Rechtshinweis sollte mit dem Festsetzen geschehen, jedoch muss dieser spätestens mit dem Eintreffen in der nächsten Polizeidienststelle geschehen sein.
Sollte eine Person festgesetzt werden oder er begeht eine sichtliche Ordnungswidrigkeit / Straftat, so sind die Vollzugsbeamten dazu verpflichtet, eine Fallakte nach den internen Standards anzulegen.
§ 5.1 Miranda Warnung
Wenn eine Person festgenommen wird, muss ihr die Miranda-Warnung unverzüglich (siehe §5.3) vorgelesen werden:
“Sie haben das Recht zu schweigen. Alles, was Sie sagen, kann und wird vor Gericht gegen Sie verwendet werden. Sie haben das Recht, zu jeder Vernehmung einen Verteidiger hinzu zu ziehen. Sollten Sie sich keinen Anwalt leisten können oder steht kein Anwalt zur verfügung, müssen Sie sich selbst verteidigen. Haben Sie Ihre Rechte verstanden?”
2. Sollten einer festgesetzten Person,
die Rechte unvollständig oder fehlerhaft vorgelesen werden und der
Person kann eine Straftat oder mehrere nachgewiesen werden, so
darf die Aussage der festgenommenen Person nicht verwendet werden.
die Rechte gar nicht vorgelesen werden so ist der Verdächtige gehen zu lassen. Gleiches gilt für Festnahmen in einem Zivilfahrzeug.
Die Miranda-Warnung muss klar verstanden werden. Sollte keine Reaktion oder ein “Nein” folgen, so sind die Rechte erneut vorzulesen. Danach gelten die Rechte automatisch als verstanden.
§ 6 Durchsuchungen
Eine Person darf durchsucht werden,
Wenn diese festgenommen wurde,
Wenn es zum Aufklären einer Straftat dient.
Wenn die Exekutive einen Hinweis bekommen hat,
Wenn die Exekutive einen Verdacht hat,
Wenn jemand vor der Exekutive flüchtet.
2. Ein Fahrzeug darf durchsucht werden,
Wenn die Exekutive jemanden auf frischer Tat erwischt,
Wenn die Person abseits der Straße fährt,
Wenn die Exekutive einen Hinweis bekommen hat (aktenkundig)
Wenn jemand vor der Exekutive flüchtet. Der Versuch ist ausreichend.
Ein ausreichender Verdacht besteht (muss ggfls nachträglich ausreichend Begründet werden)
Wenn Fahrzeuge widerrechtlich geparkt werden dürfen diese ohne Beschluss zur Sicheren Aufbewahrung beim PD/SD durchsucht werden.
3. Fahrzeuge wo die Besitzer nicht anwesend sind.
mit richterlichem Beschluss
Gegenstände, die durch eine vorsätzliche Tat hervorgebracht (Tatprodukte) oder zu ihrer Begehung, Vorbereitung und/oder Transport gebraucht worden oder bestimmt gewesen sind (Tatmittel) können eingezogen werden. Wird jedoch eine bewegliche Sache beschlagnahmt oder auf andere Weise sichergestellt, ist diese nur so lange in Gewahrsam zu nehmen wie nötig, jedoch so kurz wie möglich, allerdings maximal 5 Tage.
§ 7 Gebrauch der Dienstwaffe gegen Personen
Dienstwaffen dürfen gegen einzelne Personen nur gebraucht werden,
um die bevorstehende Ausführung oder die Fortsetzung einer rechtswidrigen Tat zu verhindern, die sich den Umständen nach
als eine Straftat oder
als ein Vergehen, das unter Anwendung oder Mitführung von Schusswaffen oder Sprengstoffen begangen werden soll oder ausgeführt wird, darstellt.
2. wenn eine Person
sich der Festnahme versucht zu entziehen,
Beteiligter bei einer Straftat ist,
eines Vergehens dringend verdächtig ist und Anhaltspunkte befürchten lassen, dass sie von einer Schusswaffe oder einem Sprengstoff Gebrauch machen werden.
3. Wenn eine Person zur Vereitelung der Flucht oder zur erneuten Ergreifung einer Person, die sich in amtlichem Gewahrsam befindet oder befand
zur Verbüßung einer Freiheitsstrafe wegen einer Straftat,
zum Vollzug der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung,
wegen des dringenden Verdachts eines Verbrechens,
aufgrund eines Haftbefehls oder
sonst wegen des dringenden Verdachts eines Vergehens, wenn zu befürchten ist, dass sie von einer Schusswaffe oder einem Sprengstoff Gebrauch machen werden.
4. Gegen eine Person, die mit Gewalt einen Gefangenen oder jemanden, dessen Unterbringung in
der Sicherungsverwahrung
einem psychiatrischen Krankenhaus oder
einer Entziehungsanstalt angeordnet ist, aus dem amtlichen Gewahrsam zu befreien versucht.
5. Schusswaffen dürfen gegen eine Menschenmenge nur dann gebraucht werden, wenn von ihr oder aus ihr heraus Gewalttaten begangen werden oder unmittelbar
bevorstehen und Zwangsmaßnahmen gegen Einzelne nicht zum Ziele führen oder offensichtlich keinen Erfolg versprechen. Das Recht zum Gebrauch von Schusswaffen auf Grund anderer gesetzlicher Vorschriften bleibt unberührt.
§ 8 Besondere Vorschriften für den Schusswaffengebrauch
Schusswaffen dürfen nur gebraucht werden, wenn andere Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges erfolglos angewendet wurden oder offensichtlich keinen Erfolg versprechen. Gegen Personen ist ihr Gebrauch nur zulässig, wenn der Zweck nicht durch Waffenwirkung gegen Sachen erreicht wird.
Der Zweck des Schusswaffengebrauchs darf nur sein, angriffs- oder fluchtunfähig zu machen. Es ist verboten zu schießen, wenn durch den Schusswaffengebrauch für die Vollzugsbeamten erkennbar Unbeteiligte mit hoher Wahrscheinlichkeit gefährdet werden, außer wenn es sich beim Einschreiten gegen eine Menschenmenge nicht vermeiden lässt.
Der Beschuss während einer Verfolgung ist nur dann gerechtfertigt, wenn Gefahr für Leib und Leben besteht.
§ 9 Ankündigung
Die Anwendung von Schusswaffen ist anzukündigen. Als Ankündigung gilt auch die Abgabe eines Warnschusses. Einer Menschenmenge gegenüber ist die Ankündigung zu wiederholen.
§ 10 Ausnahmeregelung des Verschleierungsverbots
Exekutivbeamte, welche Teil einer Sondereinheit oder einer Sonderabteilung sind, sind vom §25 des StGB ausgenommen.
§ 11 Tragen von Dienstwaffen als Vollzugsbeamte
Folgende Waffen sind im Regeldienst von Beamten:
Als Meinungsverstärker dürfen der Taser und die Handfeuerwaffe offen gehalten werden. Sollte eine andere Waffe im normalen Streifendienst sichtbar getragen werden, tritt Waffengesetz §7 in Kraft.
Das Tragen von Waffen ist nur dann für einen Praktikanten erlaubt, wenn dieser einen gültigen Waffenschein absolviert hat.
§ 12 DoJ Sicherheit
Die DoJ Sicherheit ist dem Department of Justice unterstellt und somit Staatlich.
Die Aufgaben der DoJ Sicherheit umfassen:
den Schutz der Gerichte von Los Santos sowie die Gewährleistung eines reibungslosen Betriebs des Justizwesens bei Gerichtsprozessen.
Gefangenentransporte zum Gericht und davon ins State Prison.
Personenschutz für Richter und Staatsanwälte bei akuten Gefährdungslagen.
Gewährleistung des Schutzes von Zeugen während eines Prozesses.
§ 13 Verhalten eines Officers bezüglich Akten
Ein Officer hat eine Akte immer so zu schreiben wie der Vorfall geschehen ist. Hierbei ist der Officer verpflichtet nach bestem Wissen seine Sicht des Geschehens, sowie die Straftaten, neutral aufzuschreiben.
Es ist einem Officer nicht gestattet, wissentlich Straftaten einer Akte hinzuzufügen die durch Zeugenaussagen oder ähnliche Beweise nicht nachweisbar sind.
Sofern kein Judikativ Mitarbeiter für den Fall bestellt werden muss, ist ein Officer dazu befugt den Straftatbestand aus der Akte dem Verdächtigen mitzuteilen. Muss für diesen Fall ein Judikativ Mitarbeiter bestellt werden, so ist es dem Officer untersagt, Straftaten aus einer Akte mitzuteilen welche nicht durch die Judikative gesichtet und für fertig anerkannt wurde. Bei Zuwiderhandlung ist mit einer Geldstrafe zu rechnen.
Wurde einem Verdächtigen fälschlicherweise eine zu Hohe Strafe angerechnet und der Verdächtige war zum Zeitpunkt der Verurteilung nicht in der geistigen Verfassung dies zu verstehen, so besteht die Möglichkeit das Strafmaß im nachhinein anzufechten.
Die zu viel abgesessene Haftstrafe wird zu einem Festpreis Rückvergütet.
Die Akten müssen den Vorlagen des DOJ unterliegen, damit eine zügige und reibungslose Arbeit gemacht werden kann
§ 14 Strafvereitelung im Amt
Macht sich ein Exekutivbeamter aufgrund fahrlässiger Verschleppung einer angezeigten Strafsache bis zur Erreichung der Verjährungsfrist der Strafvereitelung schuldig ist dieser mit einer Freiheitsstrafe und/oder Geldstrafe zu bestrafen.
§ 15 Erweiterte Handlungsbefugnis bei Abwesenheit DoJ
Sollte keine DoJ Mitarbeiter erreichbar sein und der Verdächtige die Kaution nicht zahlen, hat die Exekutive das Recht den Verdächtigen solange hinter Gittern zu lassen wie es in der Akte vorgeworfen wird, dazu ist der Officer dazu berechtigt, dem Inhaftierten die Straftatbestände mitzuteilen.
Hierzu ist es unerlässlich das nach Absitzen der Haftzeit die Akte innerhalb von 48 Stunden nach Beginn der Vollstreckung vollständig und abgeschlossen einem Staatsanwalt zur Sichtung vorgelegt wird. Dieser prüft auf Richtigkeit, sollte es Widersprüche geben mit der Beweislage und den vorgeworfenen Straftaten meldet Er dies Umgehend einem Richter. Sollte die Akte nicht innerhalb von 48 Stunden nach Beginn der Vollstreckung an die DoJ übermittelt worden sein, wird der verantwortliche Exekutivbeamte mit einem Strafgeld von 25.000$ persönlich haftbar gemacht.
Der Richter prüft auf Haftentschädigung und ggf. Schadensersatz für den Verdächtigen (Geschädigten), hierzu wird der verantwortliche Exekutivbeamte persönlich haftbar gemacht, wenn der Verdacht des vorsätzlichen Handelns bestätigt wird. Ohne Vorsatz werden die Kosten der Staatskasse zur Last gelegt.
§ 16 Verstoß der Rechte eines Beamten unter Anwendung des Unmittelbaren Zwanges
Sollte ein Beamter gegen die Ihm zur Verfügung Gestellten gesetzlichen Ordnungen UZWG verstoßen oder diese nachweislich für sich ausnutzen. Kann dies mit einem Bußgeld bestraft werden und unter Umstände aus dem Dienst entlassen werden. (Prozess Entscheidend)
Jeder Bürger hat das recht zusätzlich Zivilrechtlich Schadensersatzansprüche gegen den Beamten oder der Öffentlichen Fraktion zu stellen.
§ 17 Ausweispflicht
Eine Polizeibeamter im Dienst ist dazu verpflichtet, seine Dienstnummer herauszugeben. Dies zählt unter die Ausweispflicht.
LSPD Beamte in Undercover-Einsätzen dürfen verneinen, dass sie Teil des LSPD sind und haben so auch nicht die Pflicht, Privatpersonen ihren Ausweis zu zeigen.
§ 18 Ersatzhaft
Sollte eine rechtskräftig verurteilte Person (dazu zählen auch ausstehende Rechnungen) eine angeordnete Geldstrafe nicht zahlen oder nicht zahlen können, so kann ein Antrag auf Ersatzhaft gestellt werden. Alternativ besteht die Möglichkeit der Pfändung von Sachgegenständen.
Die Ersatzhaft wird mit folgendem Schlüssel ermittelt: 200$ = 1 Hafteinheit
Sollte die Gesamtfreiheitsstrafe die lebenslängliche Haft überschreiten, so sind die Rechnungsbeträge, welche für die Überschreitung verantwortlich sind innerhalb von 7 Tagen nach Haftentlassung zu zahlen oder in einer zweiten Haftzeit abgesessen werden.
Haftzeit in Geldstrafen umzuwandeln, ist nicht möglich.
Die Ersatzhaft steht in keinem Zusammenhang mit der Kaution.
Medizinische Grundversorgung
§ 1 Grundsatz
Jeder Mediziner untersteht dem hippokratischen Eid.
Jeder Mediziner hat die Pflicht , jeden Patienten nach bestem Wissen und Gewissen zu behandeln.
Jeder Mediziner ist dazu verpflichtet, alle Menschen gleich zu behandeln unabhängig seines Geschlechts, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen.
§ 2 Schweigepflicht
Jeder Mediziner unterliegt der ärztlichen Schweigepflicht.
Wenn eine Straftat zugegeben wird und dadurch dritte verletzt worden ist, ist die Schweigepflicht nichtig und muss der Polizei weitergegeben werden.
Die ärztliche Schweigepflicht darf mit Zustimmung des Patienten aufgehoben werden.
Durch einen richterlichen Beschluss kann ein Mediziner der ärztlichen Schweigepflicht entbunden werden.
Das MD ist dazu verpflichtet, jegliche Arten von Gutachten schriftlich und gespeichert zu hinterlegen
Die Leitung des MD wird auf richterliche Anordnung dazu verpflichtet, Akten, Gutachten und jegliche Art von Dokumentationen offenzulegen, wenn diese Verfahrens notwendig sind.
§ 3 Krankenhaus
Die Behandlungsräume sind für die Beamten des LSMD immer zugänglich.
In Gefahrensituationen hat auch das LSPD / LSSD freien Zugang.
Ein Platzverweis kann wegen eines medizinischen Anliegens vorzeitig aufgehoben werden.
Waffengesetz (WaffG)
§ 1 Definition
Waffen sind Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt und geeignet sind, Lebewesen in Ihrer Handlungsfähigkeit einzuschränken und/oder handlungsunfähig zu machen.
§ 2 Waffen und Lizenzen
Sportgeräte, Werkzeuge und Waffen werden in folgende Kategorien unterteilt:
Kategorie A: Sportgeräte, Werkzeuge
Kategorie B: Waffen, die einen kleinen Waffenschein erfordern
Kategorie C: Illegale Waffen
Der Erwerb sowie das Führen von Gegenständen der Kategorie A ist ohne Waffenschein gestattet, dürfen allerdings nicht als Waffe missbraucht werden.
Der Erwerb sowie das Führen von Waffen der Kategorien B ist ausschließlich mit dem jeweils erforderlichen Waffenschein gestattet.
Der Erwerb sowie das Führen von Waffen der Kategorie C ist verboten. Das Führen sowie der Handel wird mit einer Freiheitsstrafe und/oder einer Geldstrafe geahndet.
Mitgetragene Munition darf die Füllmenge von 3 Magazinen nicht überschreiten.
Die in der folgenden Auflistung gekennzeichneten Staatlichen Waffen, werden als illegal eingestuft, sollte diese von einem nicht Beamten des LSPD/LSSD getragen werden!
Ausnahme: Es ist erlaubt den Beamten des LSPD/LSSD ihre Waffen mit einem RP-Hintergrund abzunehmen und zu benutzen. Nach der RP-Situation müssen die Staatlichen Waffen entsorgt werden (z.B. in das Wasser schmeißen oder im Mülleimer).
Waffenkategorie A: Baseballschläger, Golfschläger, Billiard Cue, Messer, Taschenlampe, Feuerlöscher, Hammer, Axt
Waffenkategorie B: Pistole, Schlagring, Klappmesser
Waffenkategorie C: Alle Waffen, die nicht in den Kategorien A, B, C aufgelistet sind
Staatliche Waffen (Dienstwaffen): Schrotflinte, Combat PDW, Special Carabiner, Bullpup Rifle, Combat Pistole, Taser, Schlagstock
§ 3 Besitz und Führen
Bei Besitz von illegalen Waffen / Munition ist mit einer Freiheitsstrafe und/oder einer Geldstrafe zu rechnen.
Bei Besitz von illegal erworbenen Waffen / Munition ist mit einer Freiheitsstrafe und/oder einer Geldstrafe zu rechnen.
Der Besitz von Sportgeräten und Werkzeugen ist ohne Lizenz erlaubt. Schusswaffen gelten nicht als Sportgeräte und Werkzeuge
Wer Dienstwaffen außerhalb des Dienstes trägt, muss mit einer Freiheitsstrafe und/oder einer Geldstrafe rechnen.
Das verdeckte Führen von Handfeuerwaffen ist jedem Bürger mit entsprechender Lizenz gestattet.
Exekutiv Beamte benötigen während ihrer Dienstzeit einen kleinen und einen großen Waffenschein für ihre Dienstwaffen, jedoch hat der Dienstherr dafür Sorge zu tragen das die Beamten eine umfangreiche Schulung zum Waffengesetz und eine Waffenausbildung an den jeweiligen Dienstwaffen erhalten. Bei Entlassungen aus dem Staatsdienst ist der große Waffenschein abzugeben.
Große Waffenscheine dürfen nur an Exekutiv Mitarbeiter ausgestellt werden
§ 4 Nutzung
Wer eine Schusswaffe missbräuchlich benutzt, muss mit einer Geld- oder Haftstrafe rechnen.
3. Ausgenommen Beamte der Exekutive, die it. UZWG § 7 handeln
4. Ausgenommen Privatpersonen, die it. StGB - Allgemeiner Teil 8 in Notwehr handeln.
5. Wer mit seiner Waffe fahrlässig umgeht, sodass sich Schüsse lösen könnten, muss mit einer Geldstrafe rechnen, solange keine Gefährdung vorliegt. Sollte eine Gefährdung vorliegen ist mit einer Geldstrafe und einem Waffenverbot zu rechnen.
§ 5 Waffen und Munitionshandel
Das An- Verkaufen und übergeben von Waffen und Munition ohne erforderliche Händlerlizenz ist strafbar.
Wer illegale Waffen ankauft, verkauft oder übergibt, muss mit einer Freiheitsstrafe, einer Geldstrafe und einem Waffenverbot rechnen.
Wer illegal erworbene Waffen ankauft, verkauft oder übergibt, muss mit einer Freiheitsstrafe, einer Geldstrafe und einem Waffenverbot rechnen.
Als illegale Waffen sind alle Waffen einzustufen, die nicht bei einem zertifizierten Waffenhändler gekauft werden können oder keine Seriennummer haben.
Als illegal erworbene Waffen sind alle Waffen einzustufen, die bei einem zertifizierten Waffenhändler gekauft werden können, diese dort aber nicht erworben wurden.
Als zertifizierter Waffenhändler gilt, wer eine Waffe mit Seriennummer verkauft und bei der Übergabe diese beim Staat auf den neuen Besitzer anmelden lassen kann.
§ 6 Waffenverbot
Richter und Staatsanwälte haben das Recht einem Bürger den Besitz von Waffen und Munition zu verbieten.
Wird einem Bürger der Besitz von Waffen oder Munition verboten, sind
Waffen und/oder Munition
sowie jegliche Waffenlizenzen sicherzustellen.
Das Recht zum Führen einer Waffe sowie der Besitz von Munition kann zeitlich begrenzt ausgesetzt werden.
Die Exekutive ist bei Gefahr in Verzug dazu berechtigt Waffen sowie Munition sicherzustellen.
Ein vorläufiges Waffenverbot gilt automatisch, wenn ein Bürger in Haft genommen wird.
§ 7 Dienstwaffen
Als Dienstwaffen werden sämtliche Waffen bezeichnet, die von der Regierung an staatliche Institutionen herausgegeben werden.
Das Führen von Dienstwaffen außerhalb des Dienstes wird mit einer Freiheitsstrafe und/oder Geldstrafe bestraft.
Taser, Pistole und Maschinenpistole dürfen von einem Polizisten während der Dienstzeit am Mann getragen werden
Wer eine nicht genehmigte Waffe bei sich trägt, wird mit einer Freiheitsstrafe und/oder Geldstrafe bestraft.
Sondergenehmigungen zum Führen von Dienstwaffen (Sturmgewehr) können situationsbedingt von der jeweiligen Einsatzleitung erteilt werden.
§ 8 Lizenzbeantragung
Für einen Waffenschein der Kategorie B wird ein aktuelles Führungszeugnis und eine Waffenverlässligkeitsprüfung benötigt. Mit diesen Dokumenten ist es dann möglich, einen Waffenschein der Kategorie B bei der DoJ zu beantragen.
Für einen Waffenschein der Kategorie C muss eine Sondergenehmigung beantragt werden. Dieser Waffenschein ist nur für die Judikative und Exekutive des Staates möglich.
Eine Ausnahmeregelung für den Waffenschein der Kategorie C kann für staatlich angeordnete Transporte, wie zum Beispiel von der Group6 beantragt werden. Hierbei gilt dieser Waffenschein ausschließlich nur für diesen Transport.
§ 9 Unberechtigter Schusswaffengebrauch
Schusswaffengebrauch in der Öffentlichkeit ohne berechtigten Grund ist mit einer Geldstrafe, Haftstrafe und mit dem Waffenschein Entzug zu bestrafen
§ 10 Modifizieren der Waffen
Das Modifizieren und der Besitz von modifizierten Handfeuerwaffen jeglicher Art ist verboten.
Zu den Modifikationen zählen:
Schalldämpfer
Trommel Magazine
Magazinerweiterungen
Ausgenommen von diesem Gesetz sind Jagdwaffen (nur im Jagdgebiet) sowie Waffen des
SWAT, LSPD´s und des LSSD´s sowie Justiz Sicherheit
Antikorruptionsgesetz (AkG)
Definition
Korrupt ist derjenige, der Amtshandlungen für sich oder Dritte unbefugt missbraucht, um materielle oder immaterielle Vorteile zu erlangen, auf den kein rechtmäßiger Anspruch besteht.
Suspendierungen und endgültige Entscheidungen müssen vor Gericht geklärt werden.
§ 1 Bestechung
Wer einem Amtsträger oder einen für den öffentlichen Dienst bestimmten Verpflichteten sowie einen Angestellten im Geschäftsverkehr, Versprechen oder Gewähren von Geschenken oder anderen Vorteilen anbietet, ist mit einer Freiheitsstrafe und/oder Geldstrafe zu bestrafen.
§ 2 Bestechlichkeit
Ein Amtsträger, der im Austausch gegen eine vorgenommene oder zukünftig vorzunehmende Diensthandlung, einen Vorteil für sich oder einen Dritten als Gegenleistung fordert, sich versprechen lässt oder annimmt ist mit einer Freiheitsstrafe und/oder Geldstrafe zu bestrafen.
§ 3 Verletzung des Dienstgeheimnisses
Wer ein Geheimnis, das ihm als Amtsträger anvertraut wurde oder sonst bekannt geworden ist, unbefugt offenbart und dadurch wichtige öffentliche Interessen gefährdet, ist mit einer Freiheitsstrafe und/oder Geldstrafe zu bestrafen.
§ 4 Vorteilsgewährung
Wer einem Amtsträger für die Dienstausübung einen Vorteil unrechtmäßig anbietet, verspricht oder gewährt, ist mit einer Freiheitsstrafe und/oder einer Geldstrafe zu bestrafen.
§ 5 Veruntreuung von Staatsgeldern
Wer Staatsgelder, die Ihm durch seine Anstellung in einer Staatlichen oder Teil-Staatlichen Einrichtung zukommen, veruntreut ist mit einer Freiheitsstrafe und/oder einer Geldstrafe zu bestrafen. Des weiteren muss das veruntreute Geld zurück gezahlt werden.
§ 6 Weitergabe von Dienstmaterial
Wer Dienst Materialien an betriebsfremde Personen weitergibt oder begünstigt, dass Dienst Materialien durch Dritte für dienst fremde Tätigkeiten genutzt werden, ist mit einer Freiheitsstrafe und/oder einer Geldstrafe zu bestrafen. Davon ausgenommen sind Medikamente, die der Genesung von Kranken gedacht sind.
§ 7 Verschleierung einer Straftat
Erlangt ein Staatsbediensteter oder Bürger des Staates Los Santos Kenntnis von einer Straftat ist dieser dazu verpflichtet, diese zu melden oder gegebenenfalls nachzuverfolgen. Wer diese Straftat verschleiert und nicht zur Anzeige bringt, ist mit einer Freiheitsstrafe und/oder einer Geldstrafe zu bestrafen.
§ 8 Amtsmissbrauch
Ein Amtsträger, der wissentlich seine dienstlichen Befugnisse dafür ausnutzt, um einem Bürger körperlichen oder seelischen Schaden zuzufügen oder diesen in seinen Rechten oder seiner Freiheit zu beschneiden, ist mit einer Freiheitsstrafe und/oder Geldstrafe zu bestrafen.
Betäubungsmittelgesetz (BtMG)
§ 1 Begriffsbestimmungen
Betäubungsmittel im Sinne des Gesetzes sind die aufgeführten Rohstoffe und Zubereitungen:
Betäubungsmittel
Verpacktes Marijuana
Verpacktes Meth
Meth
Koks
Weedbrownie
2. Als Herstellung von Betäubungsmitteln zählt die Gewinnung, Anfertigung, Reinigung, das Be- und Verarbeiten sowie das Umwandeln von Betäubungsmitteln.
Rohstoffe und Zwischenprodukte
Weedsamen
Marijuana
vorbereitetes Koks
zerhacktes Koks
vorbereitetes Meth
§ 2 Erlaubnis zum Verkehr mit Betäubungsmitteln
Einer Erlaubnis des Staates San Andreas bedarf, wer
Betäubungsmittel oder illegale Fertigungserzeugnisse anbauen, herstellen,mit ihnen Handel treiben, sie, ohne mit ihnen Handel zu treiben, abgeben, veräußern, sonst in den Verkehr bringen, erwerben möchte.
§ 3 Versagung der Erlaubnis
Die Erlaubnis nach § 2 ist zu versagen, wenn
der vorgesehene Verantwortliche nicht die erforderliche Sachkenntnis hat oder die ihm obliegenden Verpflichtungen nicht ständig erfüllen kann.
Tatsachen vorliegen, aus denen sich Bedenken gegen die Zuverlässigkeit des Verantwortlichen, des Antragstellers, die nach Gesetz zur Vertretung oder Geschäftsführung Berechtigten ergeben.
die Art und der Zweck des beantragten Verkehrs nicht mit dem Zweck dieses Gesetzes, die notwendige medizinische Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen, daneben aber den Missbrauch von Betäubungsmitteln oder die missbräuchliche Herstellung sowie das Entstehen oder Erhalten einer Betäubungsmittelabhängigkeit soweit wie möglich auszuschließen, vereinbar ist.
§ 4 Sachkenntnis
Der Nachweis der erforderlichen Sachkenntnis (§ 3 Abs. 1a) wird erbracht
durch richterlich bestätigten Antrag (§ 5 Abs. 1) seitens eines staatlich anerkannten Unternehmens.
§ 5 Antrag
Der Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 2 ist in einfacher Ausfertigung beim zuständigen Richter zu stellen. Dem Antrag müssen folgende Angaben und Unterlagen beigefügt werden:
die Namen, Vornamen oder die Firma und die Anschriften des Antragstellers und der Verantwortlichen.
Für die Verantwortlichen die Nachweise über die erforderliche Sachkenntnis und Erklärungen darüber, ob und aufgrund welcher Umstände sie die ihnen obliegenden Verpflichtungen ständig erfüllen können.
die Art des Betäubungsmittelverkehrs (§ 2 Abs. 1)
§ 6 Entscheidung
Der jeweils mit dem Antrag betraute Richter soll innerhalb von drei Werktagen nach Eingang des Antrages über die Erteilung entscheiden, andernfalls
ist der eingereichte Antrag bis auf Rücknahme und Widerruf als rechtskräftig zu betrachten.
§ 7 Rücknahme und Widerruf
Die Erlaubnis kann widerrufen werden, wenn von ihr innerhalb eines Zeitraumes von einer Kalenderwoche kein nachweislicher Gebrauch gemacht worden ist. Die Frist kann verlängert werden, wenn ein berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht wird.
Auch kann die Erlaubnis widerrufen werden, wenn ein Vergehen gegen das aktuell gültige BtMG nachgewiesen werden kann und dies zu Verurteilung für
einen Mitarbeiter des antragstellenden Unternehmens oder
das Unternehmen an sich führt.
3. Alle beteiligten Parteien sind über Rücknahme oder Widerruf des Antrages unmittelbar zu unterrichten.
§ 9 Straftaten
Wer Betäubungsmittel sowie illegale Fertigungserzeugnisse bzw. Rohstoffe unerlaubt anbaut, herstellt, mit ihnen Handel treibt, sie, ohne Handel zu treiben, veräußert, abgibt, sonst in den Verkehr bringt, erwirbt oder sich in sonstiger Weise verschafft, ist mit einer Freiheitsstrafe abhängig von der Menge, die sichergestellt wurde, und einer Geldstrafe des zweifachen Ertrags der illegalen Ware zu bestrafen.
Wer Betäubungsmittel besitzt, ohne zugleich im Besitz einer schriftlichen Erlaubnis für den Erwerb zu sein, ist mit einer Freiheitsstrafe und einer Geldstrafe zu bestrafen.
Wer für Betäubungsmittel wirbt, ist mit einer Freiheitsstrafe und mit einer Geldstrafe zu bestrafen.
Wer falsche oder unvollständige Angaben macht, um für sich, einen anderen oder für ein Tier die Verschreibung eines Betäubungsmittels zu erlangen, ist mit einer Freiheitsstrafe und einer Geldstrafe zu bestrafen
Das Gericht kann von einer Bestrafung nach BtMG §9 Absätze 1. 2. und 3 absehen. wenn der Täter die Betäubungsmittel lediglich zum Eigenverbrauch in geringer Menge anbaut, herstellt, durchführt, erwirbt, sich in sonstiger Weise verschafft oder besitzt.
Die Höhe der Geld- und Freiheitsstrafe ist abhängig von der sichergestellten Menge an Betäubungsmitteln und ihren Fertigungserzeugnisse.
§ 10 Medizinische Betäubungsmittel
Zu medizinischen Betäubungsmitteln gehören folgende:
Medizinisches Marijuana
Tilidin
Morphium
Um medizinische Betäubungsmittel konsumieren zu dürfen, bedarf es einer Genehmigung eines Facharztes mit entsprechender Diagnose. Hierbei sollte eine Genehmigung nicht länger als 14 Tage gewährt werden.
§ 11 Eigenbedarf
Als geringe Mengen, die nicht zu ahnden sind (sog. Eigenbedarf) werden folgende Betäubungsmittel betrachtet:
Joints bis zu 1 Einheit
Marijuana bis zu 3 Einheiten
Der Eigenbedarf entfällt, wenn die zulässige Menge überschritten wird.
Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO)
Die Luftverkehrs-Ordnung, abgekürzt Luftvo, befasst sich detailliert mit den Regeln für die
Piloten und den Betrieb jeglicher Luftfahrzeuge in San Andreas.
§ 1 Allgemeines
Das Führen eines Luftfahrzeuges ist nur mit einer offiziell in San Andreas ausgestellten Flugerlaubnis gestattet. Ein Vergehen ist zu bestrafen.
Eine Mindestflughöhe von 250 Metern ist zwingend einzuhalten. Ein Vergehen ist zu bestrafen.
Über dem Staatsgefängnis und der Militärbasis herrscht eine Flugverbotszone. Ein Vergehen ist zu bestrafen.
Das Missachten einer Flugverbotszone kann zum Abschuss des Luftfahrzeuges führen.
Die Exekutive kann kurzfristig und zeitabhängig weitere Flugverbotszonen bestimmen.
4.Das Starten und Landen ist nur auf Flugplätzen und ausgewiesenen Helikopter-Landeplätzen gestattet. Ein Vergehen ist zu bestrafen
Vor der Landung auf ausgewiesenen Helikopter-Plätzen des LSPD sowie allen Regierungsbehörden ist eine Landeerlaubnis zu erbitten.
5.Das Verlassen des Flugfeldes mit einem Fluggerät zu Boden ist verboten. Ein Vergehen ist zu bestrafen.
6.Das vorsätzliche Verursachen eines Flugunfalles ist verboten. Ein Vergehen ist zu bestrafen.
7.Fliegen unter Alkohol oder Drogeneinfluss ist verboten (0.3 Promille Grenze). Ein Vergehen ist zu bestrafen.
8.Die Lichter sind stets Funktionstüchtig zu halten. Ein Vergehen ist zu bestrafen.
9.Der Pilot, nicht der Eigentümer, ist verantwortlich für den einwandfreien Zustand des Fluggerätes.
10.Das Fliegen trotz Fahruntüchtigkeit ist verboten. Fahruntüchtigkeit ist gegeben, wenn durch Mangel an Fluggeräten oder der körperlichen und geistigen Verfassung des
Piloten das Unfallrisiko nur marginal erhöht wird. Ein Vergehen ist zu bestrafen.
11.Bei Schleppflügen ist eine Traglast von 200 Kofferraumvolumen nicht zu überschreiten. Ein Vergehen ist zu bestrafen.
12.Staatsbedienstete, die sich im Dienst befinden und auf Dienstordnung handeln, werden von der Luftvo §1 Abs. 2, Luftvo § 5 1 Abs. 3 und Luftvo § 1 Abs. 4 befreit.
Straßenverkehrsordnung (StVO)
Definition: Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) von San Andreas ist eine Rechtsverordnung, die die Regeln für sämtliche Teilnehmer am Straßenverkehr auf
öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen festlegt.
§ 1 Grundregeln
Das Fahren eines Fahrzeuges/Bootes ist nur mit einer offiziell in San Andreas ausgestellten Fahrerlaubnis gestattet. Ein Vergehen ist zu bestrafen.
Das Tragen eines Sicherheitshelmes ist beim Führen eines motorisierten Zweirades Pflicht. Ein Vergehen ist zu bestrafen.
Bei der Führung jeglicher Fahrzeuge ist sicher zu stellen, dass das Fahrzeug einen TUV (Werkstattservice) -geeigneten Zustand aufweist. Grobe Schäden, welche die Fahrsicherheit beeinträchtigen, müssen vor der Fahrt beseitigt werden. Ein Vergehen ist zu bestrafen.
Es ist nicht erlaubt ein Fahrzeug zu führen, wenn eine klar eingeschränkte körperliche oder psychische Verkehrstüchtigkeit vorliegt. Wenn die körperlichen und psychischen Einschränkungen keine hundertprozentige Kontrolle über das Fahrzeug zu lassen, ist es strengstens untersagt, dieses zu führen. Ein Vergehen ist zu bestrafen.
Das Führen von Fahrzeugen, welche die Breite der Spur überschreiten, ist ohne Absicherung untersagt. Hierfür muss eine Genehmigung vorliegen oder der Bereich durch eine Fahrzeugkolonne abgesichert werden.
Nach Erwerb eines Fahrzeuges ist dieses innerhalb der Anmeldefrist (2 Stunden) unverzüglich beim Verkehrsamt/LSPD anzumelden. Das Führen eines Fahrzeugs ohne gültiges Kennzeichen ist nach Ablauf der Frist verboten.
In der Öffentlichkeit ist darauf zu achten, keinen vorsätzlichen Lärm zu generieren. Ebenso ist der Schutz der Umwelt hoch priorisiert und vorsätzliche Beschmutzung wird strafrechtlich verfolgt.
Jeder Verkehrsteilnehmer ist verpflichtet sich vor dem Fahren eines Kraftfahrzeuges anzuschnallen.
§ 2 Allgemeine Verkehrsregeln
Das Missachten von Vorfahrtsregeln, Straßenschildern und Straßenbegrenzungen ist eine Ordnungswidrigkeit.
Das überfahren von Roten Ampeln ist nur gestattet, wenn nach einer Stehzeit von 2 Sekunden gewährleistet werden kann, dass kein in dem Moment Vorfahrtsberechtigtes Fahrzeug die Kreuzung überqueren wird.
Im Straßenverkehr herrscht das Rechtsfahrgebot.
Auf dem Highway ist das Überholen eines Fahrzeugs von rechts untersagt.
Wenn staatliche Einsatzfahrzeuge das Martinshorn verwenden und / oder das Blaulicht aktiviert haben, ist ihnen Vorfahrt zu gewähren.
Die in der StVO 2 Abs. 4 beschrieben Fahrzeuge werden im Einsatz von sämtlichen StVO Regelungen befreit.
Das Parken auf nicht gekennzeichneten Flächen bzw. im Parkverbot ist untersagt. Rot gekennzeichnete Bordsteine gelten automatisch als Parkverbot. Ausnahmeregelungen gelten vor Privat- oder Firmengeländen. Ein Fahrzeug gilt als geparkt, wenn es für 3 Minuten an einem Ort verweilt, oder der Fahrer das Fahrzeug verlässt.
Ausfahrten und Garageneinfahrten sind freizuhalten. Bei widerrechtlichem Parken wird das Fahrzeug abgeschleppt.
Bei Dunkelheit oder schlechter Sicht ist die Fahrzeugbeleuchtung einzuschalten.
Beim Führen eines Fahrzeuges gilt im Lande San Andreas eine 0,3-Promille-Toleranzgrenze was den Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln, welche die Fahrtüchtigkeit beeinflussen, betrifft.
Das Fahren auf dem Highway mit einem Fahrrad oder Motorroller ist verboten.
Die Fahrerflucht nach einem Unfall ist strafbar.
Das Fahren gegen die Fahrtrichtung bzw. gegen eine Einbahnstraße ist verboten.
Das vorsätzliche Behindern oder Aufhalten des Verkehrs ist verboten.
Das Warnblinklicht ist ausnahmslos für Notsituationen vorbehalten.
Das Fahren auf nicht klar gekennzeichneten öffentlichen Verkehrswegen ist ohne außerordentliche Genehmigung strengstens untersagt.
15. Die Verwendung der Hupe ist nur zur Warnung anderer Verkehrsteilnehmer vor drohenden Gefahren erlaubt.
16. Der gefährliche Eingriff in den Straßenverkehr ist strafbar. Unter einem gefährlichen Eingriff wird die mutwillige Beeinträchtigung der Sicherheit des Straßenverkehrs
verstanden.
§ 3 Höchstgeschwindigkeiten
Die Überschreitung der Höchstgeschwindigkeiten ist eine Ordnungswidrigkeit und wird mit
einem Bußgeld geahndet. Bei direkter und gefährlicher Gefährdung Anderer kann auch eine Haftstrafe ausgesprochen werden.
Die Höchstgeschwindigkeit innerorts beträgt 80 km/h.
Die Höchstgeschwindigkeit außerorts beträgt 120 km/h. Auf dem Highway darf maximal 200 km/h gefahren werden.
Das Fahren unter 70 km/h auf dem Highway ist verboten, sofern man nicht durch Dritte dazu gezwungen ist (Unfall o.ä.).
Die Höchstgeschwindigkeit in einem Verkehrsberuhigten Bereich beträgt 60 km/h.
Als Verkehrsberuhigte Bereich zählt: Der Bereich vor Staatlichen-Fraktionen, das Gelände der Werkstatt, sowie auf der Straße vor dem Krankenhaus.
§ 4 Gewerblicher Verkehr
Beim gewerblichen Transport von Menschen ist ein Personenbeförderungsschein mitzuführen. Dieser ist bei der Zulassungsbehörde in Los Santos zu beantragen.
§ 5 Sonderrechte
Von den Vorschriften dieser Verordnung sind die Behörden mit Sonderaufgaben ausgeschlossen, soweit das zur Erfüllung ihrer hoheitlichen Aufgaben dringend geboten ist.
§ 7 Folierungen für PKW / LKW / Motorrad
Folierungen dürfen an Fahrzeugen angebracht werden, sofern diese nachweisbar bei einem eingetragenen Gewerbe produziert und auf das Auto gebracht werden.
Folierungen die Ähnlichkeit mit einem Polizeifahrzeug besitzen sind nicht gestattet. Dies bedeutet das Folierungen mit den bekannten Polizei-Farben, Schwarz und Weiß im dazugehörigen Muster, mit Polizei Ähnlichen Aufschriften (Highway Patrol, Marshall Service, oder ähnliches) oder angebrachten Leuchtmitteln (Blaulicht) nicht angebracht werden dürfen. Bei Zuwiderhandlung ist mit einer Freiheitsstrafe und/oder einer Geldstrafe zu rechnen.
Folierungen die ein Polizei-ähnliches Muster haben, jedoch über eine andere Farbkombination verfügen sind gestattet.
§ 8 Haftung des Halters
Der Halter eines Fahrzeuges ist für sämtliche gesetzeswidrige Tätigkeiten verantwortlich, welche mit dem Fahrzeug begangen werden.
Sollte das Fahrzeug verliehen oder als gestohlen gemeldet worden und der Täter eindeutig feststellbar sein, so ist dieser entgegen § 17 Abs. 1 zur Verantwortung zu ziehen.
§ 9 Unfall
Wer an einem Verkehrsunfall beteiligt ist, hat
unverzüglich anzuhalten,
den Unfallort abzusichern bzw. sein Fahrzeug bei geringfügigem Schaden unverzüglich beiseite zu fahren,
sich über die Unfallfolgen zu vergewissern,
Verletzten zu helfen,
solange am Unfallort zu bleiben, bis zugunsten der anderen Beteiligten und Geschädigten die Feststellung der Person, des Fahrzeugs und der Art der
Beteiligung durch eigene Anwesenheit ermöglicht wurde.
§ 10 Staatliche Transporte
Staatlich angeordnete Transporte werden von Staatlich geprüften Organisationen durchgeführt. Hierbei sind diese dazu berechtigt, gepanzerte Fahrzeuge als Eskorte zu nutzen. Sollten diese Fahrzeuge anderweitig benutzt werden, ist dies mit einer Freiheitsstrafe und/oder Geldstrafe zu bestrafen.
§ 11 Nicht straßenverkehrstaugliche Fahrzeuge
Fahrzeuge, die kein sichtbares Kennzeichen besitzen, dürfen nicht im allgemeinen Straßenverkehr genutzt werden. Missachtung wird mit eine Geldstrafe geahndet. Motorräder ohne Kennzeichen sind von diesem Gesetz ausgeschlossen.
Fahrzeuge, die nur für das Gelände, Rallye, Zur Show-Stellung und Rennen sind, dürfen nicht im allgemeinen Straßenverkehr genutzt werden.
Folgende Fahrzeuge sind somit im allgemeinen Straßenverkehr verboten:
Fahrzeuge ohne Kennzeichen: Dune Buggy, Trophy Truck, Trophy Truck Limited
Rallye Fahrzeuge: Go Kart, BCRZR-Dune
Showfahrzeuge: Btype Hotroad
Rennfahrzeuge: RE-7B
Jedes der oben genannten Fahrzeuge in Kategorie 1, 2, 3 oder 4 muss nach Kauf im Autohaus oder von einer Privatperson zur Garage befördert werden. Sondergenehmigungen für Sonderfahrten müssen vorab beim Department of Justice beantragt werden.
§ 12 Entzug der Fahrerlaubnis
Erweist sich jemand als ungeeignet oder nicht befähigt ein Kraftfahrzeug zu führen, so wird ihm durch die Exekutive der Führerschein entzogen.
Entspricht die körperliche oder geistige Verfassung des Fahrzeugführers zum Zeitpunkt einer polizeilichen Kontrolle nicht dem erforderlichen Maß, so kann ihm die Fahrerlaubnis entzogen werden. Kriterien für eine nicht ausreichende körperliche oder geistige Verfassung sind:
0.5 ‰ oder mehr Alkohol im Blut
Rückstände von Betäubungsmitteln oder anderer berauschender Mittel im Blut
Körperliche Beeinträchtigungen
Teilnahme an illegalen Straßenrennen
unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, sofern dem Täter ersichtlich sein kann, dass Menschen verletzt wurden oder ein bedeutender Schaden an fremden Sachen entstanden ist.
§ 13 Verbauen von Verbotenen Fahrzeugteilen
Verbotene Fahrzeug ein und umbauten sind:
NOS (Lachgaseinspritzung)
Chiptuning
Ändern des Radsturzes
Auspuffe die darauf abzielen Fehlzündungen zu begünstigen (Auspuffknallen)
§ 14 Mitzuführende Gegenstände im Straßenverkehr
Wer ein Kraftfahrzeug (jeglicher Art) im Straßenverkehr betreibt/bewegt oder in Betrieb nimmt, muss folgende Gegenstände bei sich oder im Fahrzeug mitführen.
Verbandkasten
Warndreieck
§ 10 Halten und Parken
Halten & Parken ist unzulässig:
auf dem Highway parken
Rote Bordsteinmarkierung
am Straßenrand vor geparkte Autos zu stellen
Parken auf dem Bürgersteig
innerhalb einer Kreuzung
auf einen Fußgängerüberweg
zwischen einer Sicherheitszone und der angrenzenden Bordsteinkante
auf einer Brücke oder Überführung
auf Eisenbahnschienen
in einer Highway Zufahrt
zwischen geteilten Highways (dies ist nur für das LSSD/LSPD erlaubt)
absolutes Halteverbot vor Hydranten & Bushaltestellen
an jeder Stelle, wo ein „No Parking“ Schild angebracht ist (Bearbeitet)
Zu 1: Wo ist Anhalten und Parken erlaubt?
Gelb/Schwarze Bordsteinmarkierung: Lade Zone, max. 20 Minuten Zeit zum Be- oder Entladen. Der Fahrer muss in der Nähe des Autos bleiben.
Weisse Bordsteinmarkierung: max. 5 Minuten Parken während der Geschäftszeiten.
Grüne Bordsteinmarkierung: Kurzparken während der Geschäftszeiten. Die genaue maximale Parkdauer steht auf dem Schild oder sogar am Bordstein.
Anhalten, Stehen oder Parken um Passagiere Ein- und Aussteigen zu lassen,ist unter folgenden Bedingungen erlaubt:
a: Vor einer öffentlichen oder privaten Einfahrt.
b: Circa ab 4,5 Meter im Umkreis eines Hydranten.
c: 6 Meter von einem Zebrastreifen an einer Kreuzung.
d: Innerhalb von 9 Meter vor einem Stopp- & Vorfahrtsschild sowie einer Ampel.
e: 6 Meter vor einer Feuerwehrzufahrt.
f: Innerhalb 22 Meter gegenüber einer Feuerwehrzufahrt. (Grund: Beim herausfahren aus der Feuerwehrstation benötigt die Feuerwehr genügend Platz zum Ausschwenken.)
g: Circa 50 Meter vor einem Bahnübergang.
h: Überall dort, wo offizielle Schilder das Anhalten, Stehen oder Parken erlauben.
i: Public Parking Zone, dort ist eine Parkgebühr von 50$ die Stunde zu entrichten, an einem Parkmünzautomaten.
Chief of Justice Chief Officer